Ich habe mal eine Rechtliche und Technische Frage (und hoffe das sich hier jemand damit auskennt). Ich habe für die Deko meiner Zaby Texturen benutzt die auf dem Webspace meiner privaten Homepage liegen. Ein paar dieser Texturen sind nicht Jugendfrei. Den Unterordner, in dem die Texturen liegen, auf dem Webspace kann man so durch browsen nicht öffnen. Zugriff hat man nur wenn man den direkten Link kennt. Frage, ist dieser Schutz ausreichend um nicht gegen § 184 StGB zu verstoßen, können eventuell Suchmaschienen diese Texturen finden?
LG